[+] Triff eine Entscheidung...
Eneke flieht und beantragt in Spanien Asyl.

Doch sie hört schon bald, dass es in anderen Ländern leichter ist, Asyl zu bekommen. Außerdem sind die Auffanglager besser ... Eneke entscheidet sich, nach Deutschland zu gehen. Dort beantragt sie erneut Asyl und erfährt, dass sie nach Spanien zurück muss, wenn sie dort schon einen Asylantrag gestellt hat.

Eine Sozialarbeiterin erzählt ihr von der Möglichkeit eines Kirchenasyls. Eneke möchte nicht nach Spanien zurück, sie sehnt sich danach, endlich zur Ruhe zu kommen... Nach 6 Monaten Kirchenasyl erhält sie einen positiven Asyl-Bescheid. Sie darf nun in Deutschland bleiben und einen neuen Anfang machen.

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Dublin-Verfahren

Im Dublinverfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird.

Ablauf des Verfahrens

Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates ist mit dem Antragsteller vorab ein persönliches Gespräch zu führen. Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, stellt er ein Übernahmeersuchen/Wiederaufnahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat. Stimmt dieser zu, erhält der Antragsteller hierüber Mitteilung in Form eines Bescheides.

Ein hiergegen eingelegter Rechtsbehelf hat aufschiebende Wirkung. Die Überstellungsfrist wird gehemmt. Wenn der Bescheid bestandskräftig, bzw. rechtskräftig ist, vereinbaren die Mitgliedstaaten die Modalitäten der Überstellung. Wird die Überstellung nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an den Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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