Flucht und Vertreibung aus Deutschland
Etwa 14 Millionen deutsche Zivilisten mussten nach dem Zweiten Weltkrieg fliehen oder wurden vertrieben.
Fast über Nacht änderten sich die Grenzverläufe ganzer Staaten, diejenigen, die den Durchhalteparolen der Nationalsozialisten geglaubt hatten, oder nicht rechtzeitig an Informationen kamen, warteten viel zu lang und mussten dann Hals über Kopf die Flucht vor den anrückenden Alliierten ergreifen.
Mit dem Machtwechsel der rumänischen Regierung nahm die rote Armee Rumänien ein und stationierte dort Truppen. Im Herbst 1944 beginnt die systematische Enteignung und Zwangsverschleppung der arbeitsfähigen deutschen Männer und Frauen überwiegend in russische Arbeitslager.
Die Verordnung der Deportation in die Sowjetunion wurde vom „Hohen Sowjetischen Kommandament” in der am 16./17. Januar 1945 erschienenen rumänischen Parteizeitung „Scînteia” bekannt gemacht:
Das Präsidialamt des Ministerrates teilt mit:
Wegen verschiedener Gerüchte, die im Umlauf sind und jeder Grundlage entbehren, wird dem deutschen Volk folgendes mitgeteilt:
Laut Verordnung des Hohen Sowjetischen Kommandaments werden Arbeitskräfte mobilisiert und dorthin verschickt, wo man sie benötigt. Betroffen sind folgende Kategorien deutschstämmiger Bürger:
- Männer zwischen 16 und 45 Jahren
- Frauen zwischen 18 und 30 Jahren, außer Mütter mit Kindern unter einem Jahr.
Nach dem sie den Bestimmungsort erreichen, werden ihre Familien benachrichtigt und berechtigt, ihnen zu schreiben und Pakete zu schicken. Die Mobilisierung hat provisorischen Charakter, da es sich um notwendige Arbeit als Kriegsschadeneinsatzleistung handelt.
Quelle: wikipedia