[+] Triff eine Entscheidung...
Talita möchte Jonathan besuchen.

Als Brasilianerin darf sie ohne Visum für 90 Tage in Deutschland bleiben. Danach muss sie das Land verlassen. Ein längerfristiger Aufenthalt muss vor der Einreise beantragt werden. Die Antragsbearbeitung dafür dauert allerdings drei Monate, mitunter auch länger.

Da Talita Jonathan gerne so bald wie möglich, aber auch so lange wie möglich besuchen will, muss sie sich entscheiden: Entweder gleich für drei Monate einreisen oder erst noch einige Monate auf die Antragsbewilligung für ein Visum warten und dafür dann länger nach Deutschland gehen.

→ ohne Visum nach Deutschland reisen

→ auf Visumserteilung warten
[x] CLOSE

Nach Deutschland reisen

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Die Dauer und der Zweck des Aufenthaltes entscheiden dabei über die Art des zu beantragenden Visa. Genaue Informationen gibt das Auswärtige Amt.

Beantragung

Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Das auf der Website des Auswärtigen Amtes abrufbare Formular für einen langfristigen Aufenthalt (deutsch, englisch, französisch, italienisch) kann ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden, ist jedoch immer im Original (mindestens in zweifacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen! In jedem Fall sollte man sich zuvor bei der Auslandsvertretung erkundigen, bei der der Antrag gestellt werden soll!

Bereits in Deutschland?

Für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz für Ausländer, die sich bereits in Deutschland aufhalten, sind die Ausländerbehörden zuständig. Ausländerbehörden sind keine nachgeordneten Stellen des Auswärtigen Amts. Auf ihre Entscheidungen kann das Auswärtige Amt keinen Einfluss nehmen. Sie unterstehen vielmehr der Fachaufsicht der Innenministerien und -senatoren der Länder.

Aufgrund der VO 265/2010 ist es nun möglich, sich mit einem nationalen Visum ("D-Visum") und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen.
© Mission EineWelt - Centrum für Partnerschaft, Entwicklung und Mission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern | zurück zu www.flucht-und-migration.org | Impressum