Talita ist 24 Jahre alt und lebt in Brasilien. Vor Kurzem hat sie ihr Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität in Sāo Paulo abgeschlossen. Sie ist nun Bachelor. Jonathan, den sie während seines Auslandssemesters an ihrer Uni kennen gelernt hat, ist vor einigen Wochen in sein Heimatland Deutschland zurückgekehrt. Die beiden hatten sich von Anfang an gut verstanden und sind nun seit mehreren Monaten ein Paar. Talita möchte ihn baldmöglichst in Deutschland besuchen, um ihn wiederzusehen und seine Familie kennen zu lernen.
Sie muss sich nun entscheiden, ob sie sich für einen Masterstudienplatz in Deutschland bewerben will oder Jonathan erstmal so besuchen möchte.
→ Um Studienplatz bewerben→ Jonathan besuchen
Zulassungsvoraussetzungen für das Studium in Deutschland
Bis ausländische Studierende ihren Platz in deutschen Hörsälen gefunden haben sind einige Hürden zu nehmen. Wer einen ausländischen (Hoch-)Schulabschluss hat, kann grundsätzlich in Deutschland studieren. Allerdings ist die Anerkennung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Wer an einer Hochschule in Deutschland studieren möchte, benötigt eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit der auch ein Studium im Heimatland möglich wäre und die in Deutschland anerkannt werden muss. Mit der HZB weisen Bewerberinnen und Bewerber nach, dass sie auf Grund ihrer schulischen Vorbildung oder beruflichen Qualifikation berechtigt sind, in Deutschland zu studieren. Das heißt sie verfügen über die - für ein Studium erforderliche - Hochschulreife.
Als Sekundarabschlüsse zählen High School Diploma, Matura, A-Levels, Bachillerato. Das gilt für Bewerber aus den EU-Staaten. Ob die eigene Hochschulzugangsberechtigung der Deutschen gleichwertig ist, kann in der
Datenbank der Kultusminister-Konferenz (anabin) abgefragt werden. Bewerber aus Nicht-EU-Ländern wenden sich zur Prüfung ihrer Hochschulzugangesberechtigung an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der sie ein Studium aufnehmen möchten. Wird das Zeugnis aus dem Herkunftsland nicht anerkannt, geht der Weg an deutschen Hochschulen über eine sogenannte Feststellungsprüfung.
Die Voraussetzungen prüfen
Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für eine Anerkennung zu informieren:
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Wenn der Bildungsabschluss in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt ist, gilt diese Anerkennung je nach Einstufung für alle Studiengänge (allgemeiner Hochschulzugang) oder für bestimmte Studiengänge (fachgebundener Hochschulzugang). Je nach Herkunft können auch zwei bis drei Studiensemester im Heimatland als Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt und angerechnet werden.
- Wenn die ausländische Hochschulreife nicht für die direkte Aufnahme eines Studiums in Deutschland ausreicht, kann man eine Feststellungsprüfung absolvieren. In ganz Deutschland werden Studienkollegs an den Hochschule angeboten, um sich vor Ort für diese Prüfung vorzubereiten. Man erarbeitet dort gemeinsam mit anderen Studierenden aus dem Ausland die fachlichen und kulturellen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium in Deutschland. Studienkollegs bieten verschiedene Schwerpunktkurse an: zum Beispiel Medizin, Technik oder Wirtschaft. Sie enden in der Regel nach einem Jahr mit der sogenannten Feststellungsprüfung. Nach erfolgreich bestandener Prüfung können Absolventen überall in Deutschland studieren, in den Fächern, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen.